Lex Play! Buchhaltungsprogramm Lexoffice im Test
Selbständige oder Freiberuflerinnen müssen sich ja immer auch mit der Buchhaltung herumschlagen, was für die meisten etwa so attraktiv ist, wie die Steuererklärung zu erledigen. Ich habe für euch die browserbasierte Buchhaltungssoftware Lexoffice von Haufe Lexware getestet, um zu prüfen, ob und wie es die Angelegenheit vereinfachen kann. - Sponsored Post -
Bisher habe ich meine Rechnungen "zu Fuß" geschrieben. Hübsch gestaltet, mit einer Sidebar, die auf mein Dienstleistungsspektrum aufmerksam macht. Ob das je gelesen wird? Ich bezweifle es mittlerweile. Dazu habe ich mir ganz zu Beginn meiner Tätigkeit ein Kundennummern- und Rechnungssystem ausgedacht, dessen Vergabetechnik nur ich durchblicke. Durchaus fortlaufend - das wird ja gefordert - aber eben nicht nach dem Schema: die vierte Rechnung in 2015 heißt 4-2015. Das wäre ja zu einfach ;-)
Ihr seht, ich bin ein schwieriger Fall, aber es ist ja nicht hoffnungslos, und so habe ich mich auf der Homepage von Lexoffice für die kostenlose 30-Tage-Testversion angemeldet. Einfach rechts oben auf den grünen "Testen"-Button klicken, kurze Email-Bestätigung, und schon kann es losgehen.
Die ganze Prozedur habe ich euch übrigens in einem LexPlay!-Video aufgezeichnet:
LexPlay ist natürlich eine Anspielung auf LetsPlay. Für diejenigen, die es nicht kennen: LetsPlays sind Videos, in denen man anderen beim Computerspielen zuschauen kann (von let's play = lasst uns spielen). Die häufigste Variante geht so, dass die Spieler Screencasts ihrer Spiele (z.B. Minecraft, WoW) zusammen mit ihrem Live-Kommentar aufnehmen. Und es gibt Millionen von Usern, die dabei zusehen. Aber das nur am Rande, wir wollen uns ja die Software näher anschauen.
ANMELDUNG
Die Anmeldung ist super simpel. Ihr müsst dazu auf lexoffice.de einfach rechts oben den grünen TESTEN-Button klicken, euch mit Namen und Mailadresse anmelden, bekommt eine Bestätigungsmail, in der ihr einen Link anklicken müsst, und schon könnt ihr 30 Tage lang in aller Ruhe ausprobieren, ob und wie ihr mit dieser browserbasierten Buchhaltungssoftware klarkommt. Und das Beste: Ihr müsst nicht kündigen - die Testzeit endet ganz einfach automatisch ohne Verpflichtungen.
Und: Online, browserbasiert - das bedeutet auch, dass ihr jederzeit und von überall Zugang dazu habt.
KOSTEN
Die Testzeit ist selbstverständlich gratis, aber wenn ihr euch dazu entscheiden solltet, Lexoffice weiterhin zu nutzen, fallen - je nach Bedarf - Kosten i.H.v. 4,90 Euro, 9,90 Euro oder 12,90 Euro monatlich an.
Die günstigste Variante ist für alle, die darüber nur Rechnungen schreiben und bezahlen wollen und den Rest zum Steuerberater geben.
Für einen knappen Zehner gibt es zusätzlich die Buchhaltung, incl. Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER, Kassenbuch, etc.
Die teuerste Variante ist die, mit der ihr auch eure Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen und alles andere erfassen könnt, was in eurem Unternehmen an Finanzen wichtig ist. Diese Variante ist aber nur dann sinnvoll, wenn ihr wirklich die gesamte Buchhaltung mit Lexoffice macht, weil andernfalls die EÜR nicht aussagekräftig bzw. nicht vollständig wäre.
DER ANFANG
Zuerst vervollständigt ihr eure Firmendaten (ihr benötigt eure USt-ID-Nr.), legt das Druck-Layout für eure Belege fest (beim Dashboard unter "Legen Sie gleich los!" oder jederzeit mit Klick auf das Zahnrad unter Druckeinstellungen) und verbindet Lexoffice mit eurem Bankkonto. Tipp: Wenn ihr euer Business neu startet, legt euch am besten ein Geschäftskonto an und verbindet dieses dann mit Lexoffice.
Buchhalterische Vorkenntnisse benötigt ihr nicht, da Lexoffice das für euch erledigt. Ihr könnt euch einfach auf das Erfassen von Belegen konzentrieren.
Wichtig ist eigentlich zu Beginn vor allem, die Nummernkreise für Kundennummern zu definieren, denn die Nummer kann man nicht mehr ändern, wenn dafür erst einmal ein Beleg erstellt wurde, weil das sonst das gesamte System durcheinander bringen würde.
WIE GEHT DAS?
Praktisch ist, dass ihr einfach auf alle Buttons klicken könnt, die euch interessieren, und dann einfach das tut, was da steht. Wenn ihr also ein Angebot, Auftragsbestätigung, eine Rechnung o.ä. schreiben wollt, klickt ihr einfach oben auf Belege -> +neuer Beleg und wählt dann aus dem Menü aus, was ihr benötigt. Auch Lieferscheine lassen sich auf diese Weise erstellen. Wenn ihr erste Kunden und Aufträge angelegt habt, könnt ihr ganz leicht Folgebelege fertigen.
Mit einem Klick auf das Zahnrad in der Menüleiste, findet ihr den kürzesten Weg zu allen wichtigen Einstellungen.
Und wenn ihr trotzdem nicht weiter wisst, gibt es rechts oben in der Menüleiste den Hilfe-Button. Dahinter verbirgt sich die Wissensdatenbank, Feedbackformular und ein Formular zum direkten Kontakt mit Lexoffice. Erfahrungsgemäß sind die Lexoffice-Mitarbeiter seihr hilfsbereit und auch Verbesserungsvorschlägen gegenüber äußerst aufgeschlossen. Einige sehr nützliche Features entsprangen beispielsweise den Ideen einiger meiner Kolleginnen.
FAZIT
Ich habe Honorar dafür erhalten, damit ich die Lexoffice-Software ehrlich teste, nicht damit ich lobhudle. Wenn mir etwas nicht passt, dann sage ich das, ob ich bezahlt wurde oder nicht. Aber in diesem Fall kann ich nur sagen, dass Lexoffice den Test bestanden hat, weil fast alles intuitiv zu bedienen ist, auch für Anfänger, und weil der Support sehr gut ist, wenn man doch eine oder viele Fragen haben sollte. Ich wurde auch telefonisch bereits gut beraten und ich finde es äußerst positiv, dass der Support in diesem Fall keine Einbahnstraße darstellt, sondern Anregungen von Usern sorgfältig geprüft und ggf. umgesetzt werden.
Positiv finde ich auch die relativ lange kostenlose Testphase, und dass ihr diese nicht aktiv kündigen müsst, wenn ihr die Software ausprobiert habt und sie für eure Zwecke nicht passen sollte.
Und wenn ich endlich dazu bereit bin, mich von meiner umständlichen Kunden- / und Rechnungsnummernpolitik zu verabschieden, werde ich Lexoffice auch nutzen. Dass ich es nicht längst mache, obwohl ich es schon länger kenne, liegt an mir und meiner Umstandskrämerei, nicht an Lexoffice.
# Link | Petra A. Bauer | Dieser Artikel erschien am Donnerstag, 21. Mai 2015 um 12:20 Uhr in KARRIERE, Zeitmanagement / Produktivität / Organisation, Arbeitsplatz, Home Office, Finanzen & Recht
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Tags: wie Rechnungen schreiben, wie Buchhaltung, Software, Rechnungen, online, Lexoffice, Buchhaltungssoftware, Buchhaltung leicht gemacht, Buchhaltung, browserbasiert
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